AGB

Die folgenden AGB gelten unter 1. NUR für den RÜCKBILDUNGSKURS und unter 2. NUR für den GEBURTSVORBEREITUNGSKURS.

Für den Babymassagekurs erhälst du eine extra E-mail mit den Vertragsvereinbarungen zum unterzeichnen und zurücksenden! 

1.Vereinbarung zur Teilnahme an einem Rückbildungskurs

1. Der Kurs beschäftigt sich mit der Rückbildung. Nach und nach werden alle Muskelpartien, die sich während                Schwangerschaft und Geburt verändert haben, wieder gekräftigt. Die Hebamme wird in diesem Rahmen ihren Kurs individuell strukturieren.

2.Die Hebamme ist für die Durchführung des Kurses verantwortlich. Sollte sie verhindert sein, wird sie sich um eine andere Kursleitung als Ersatz bemühen. Der Hebamme wird allerdings auch das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf zu verlegen.

3.Die Kursgebühren werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Diese übernimmt einmalig die Kosten für einen Rückbildungskurs von bis zu zehn Stunden(600Minuten). Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.

Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung mit dem*der Kursteilnehmer*in direkt. Die Gebühren richten sich nach der Privatgebührenordnung des Landes Berlin. Es bleibt in der Verantwortung des*der Kursteilnehmer*in zu klären, inwieweit die Versicherung die Kosten zurückerstattet.

4.Da die Krankenkasse die Kosten für versäumte Stunden nicht übernimmt, ist die Hebamme berechtigt, eine Selbstzahlerrechnung in Höhe von 9,95 Euro (entsprechend der Vergütungsvereinbarung für 75min) pro versäumte Stunde an den*die Kursteilnehmer*in auszustellen. Hierbei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Kursstunde versäumt wurde. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, können keine neuen Kursteilnehmer*innen im laufenden Kurs aufgenommen werden. Ein Nachholen der versäumten Stunden ist nicht möglich.

5.Es ist möglich bis zu zwei Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich von diesem Vertrag zurückzutreten. Danach ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Kursbeitrag von dem*der Kursteilnehmer*in übernommen (8x75min=79,60Euro).

6.Covid19 bedingt ist es ggf. nicht möglich den Kurs als Präsenzkurs durchzuführen. Die Hebamme leitet ihn in diesem Fall über ein datenschutzzertifiziertes Online-Tool. Bitte lesen Sie dazu die Datenschutzbedingungen weiter unten. Die Hebamme wird Sie vor Kursbeginn über die Durchführungsart imformieren.

7.Für die Teilnahme am Rückbildungskurs wird innerhalb von sieben Tagen nach der 1.Rückbildungsstunde eine Servicegebühr von 40,-Euro erhoben. Diese beeinhaltet u.a. die Bereitstellung, Wartung und Reinigung von Kursmaterial wie Matten, Bällen usw., die Erarbeitung und Bereitstellung eines Handouts und die Bereitstellung von Getränken. Die Überweisung der Gebühr erfolgt auf folgendes Konto bei der DKB

Diana Molly-Engelbrecht 

DE77 1203 0000 1037 8504 41

oder kann in bar vor Ort bezahlt werden.

 

Ich melde mich hiermit verbindlich zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Ich erkläre außerdem, seit meiner letzten Schwangerschaft keinen weiteren Rückbildungskurs belegt zu haben.

Zum Kurs vor Ort wird benötigt: Sportsachen, Handtuch, Getränk, Spucktuch oder Decke zum Unterlegen, Schloss zum Anschließen des Kinderwagens (muss auf der Straße angeschlossen werden).

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung für Kursteilnehmerinnen:

Kursteilnehmer*innen steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Ich weise den*die Teilnehmer*in auf folgendes hin:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Mail oder Postweg) gegenüber der Hebamme über den Entschluss, diesen Vertrag zu wiederrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des  Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das  jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die zeitnahe Bestätigung von Seiten der Hebamme ist wichtig beim Widerrufsrecht, bitte beachten! Erst mit Erhaltsbestätigung von Seiten der Hebamme und Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Kurs wirklich widerrufen.

 

Muster-Widerrufsformular

Hebamme Diana Molly-Engelbrecht

Kursleitung

Diana.molly@web.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Kursvertrag

Gebucht am…………………………………………………………………………………………………………………………………..

Kurszeitraum………………………………………………………………………………………………………………………………….

Name……………………………………………………………………………………………………………………………………………..

 

Datum des Widerrufs/Unterschrift und Mailadresse( nur bei Mitteilung auf Papier)

 

 

2.AGB GEBURTSVORBEREITUNGSKURS

Liebe Kursteilnehmerin,

anbei erhalten sie die Kursanmeldung für den Geburtsvorbereitungskurs am 24. und 25.06.2023 in den Räumlichkeiten der ‚Hebammenpraxis Molly-ge Zeiten‘ (Adlergestell 361 in 12489 Berlin) von jeweils 10-17 Uhr.

Wir besprechen u.a. die Vorbereitungen auf das Familienleben, die spannenden Themen rund um die Geburt und die bunte Zeit danach. Das erste Jahr mit dem Baby wird am Sonntag Thema sein.

Zur verbindlichen Anmeldung senden Sie mir den unteren Abschnitt bis zum 09.06.2023 postalisch an:

Olivia Weise, Zerbster Str. 75 in 12209 Berlin.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Hebamme Olivia Weise werden mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Sollten Sie ohne Begleitperson am Kurs teilnehmen lassen Sie die entsprechende Zeile natürlich frei.

Bitte überweisen Sie die Partnergebühr von 110,00 Euro bis zum 09.06.2023 im Voraus auf die folgende Kontoverbindung:

Olivia Weise IBAN DE42120300001054589294

bitte angeben: GV-Kurs 06.23, Name der Begleitperson und der Kursteilnehmerin

Liebe Grüße von Hebamme Olivia Weise

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_____________________HIER bitte gut leserlich ausfüllen, abtrennen und zurücksenden

Anmeldung bei Hebamme Olivia Weise

Geburtsvorbereitungskurs am Wochenende 24. und 25.06.2023, jeweils von 10 - 17 Uhr

Name Teilnehmerin, Geburtsdatum _______________________________________________

Adresse _______________________________________________

Telefonnummer _______________________________________________

Mailadresse _______________________________________________

Errechneter Termin _______________________________________________

IK der Krankenkasse _______________________________________________

Versichertennummer _______________________________________________

Name Begleitperson, Geburtsdatum _______________________________________________

Adresse _______________________________________________

Hiermit melde ich mich verbindlich zu diesem Kurs an und bin mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung der Hebamme einverstanden.

Ort, Datum Unterschrift Teilnehmerin Unterschrift Begleitperson

Terminverlegung

Da die Hebamme (o.g.) berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Kursgebühren

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen in der Regel von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und werden daher von Ihnen als Kursteilnehmerin selbst getragen (55,72 € pro versäumten Tag).

Bei privat versicherten Patientinnen übernimmt die Teilnehmerin die Gebühren für den gesamten Kurs nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Versäumte Stunden können in der Regel nicht nachgeholt werden.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Begleitperson

Mit Überweisung der Teilnahmegebühr für die Begleitperson (110,- €) und unterschriebener Anmeldung ist die Kursteilnahme verbindlich. Eine Rechnung/Teilnahmebestätigung kann nach dem Kurs von der Hebamme auf den Namen der Begleitperson ausgestellt werden. Manche Krankenkassen übernehmen die Gebühr anteilig oder auch komplett.

Datenschutzerklärung

1. Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Kursteilnehmerin, wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder und des Lebenspartners/der Lebenspartnerin von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

2. Weitergabe der verarbeiteten Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Kursteilnehmerin mit diesem Schreiben einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

• Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten, Vertretungshebamme) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch

• mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.

• Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Kursteilnehmerin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Kursteilnehmerin über eine externe Abrechnungsstelle.

• Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut, Abstriche) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

• Der Kontakt mit Hebamme Olivia Weise per E-Mail erfolgt freiwillig durch die Kursteilnehmerin und der Datenaustausch ist somit einvernehmlich.

• Gelegentlich werden Ihre Daten durch die Hebammenpraxis Moabit an Hebamme Olivia Weise weitergeleitet.

• Die Kursteilnehmer loggen sich über den per Mail gesendeten Meeting-Link in den virtuellen Kursraum ein, nachdem sie mit der unterschriebenen Kursanmeldung der DSGVO des Anbieters Cisco Webex (www.webex.com) zugestimmt haben.

3. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630 Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

4. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

5. Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Friedrichstraße 219

10969 Berlin

Telefon: 030 138 89-0

Fax: 030 215 50 50

E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Webseite: http://www.datenschutz-berlin.de